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![]() | ![]() | Kurzer Abriss der sächsischen Polizeigeschichte Am 31.01.1765 erlässt Prinz Xaver eine Verordnung durch die für Dresden eine "Kurfürstliche Polizeikommission" eingesetzt wird. Diese besteht zunächst aus fünf kurfürstlichen Räten. Später kommen dazu der kurfürstliche Oberamtmann sowie
Als Sachsen nach den napoleonischen Kriegen unter preußischer Herrschaft steht wird die kurfürstliche Polizeikommission am 24.01.1814 aufgelöst. An ihre Stelle tritt das "Stadtpolizei-kollegium". Am 02.12.1817 bestimmt der zurückgekehrte König Friedrich August dessen Weiterbestehen unter Verstärkung seines eigenen Einflusses. Ein königlicher Präsident steht an seiner Spitze – die sächsische Landespolizei beginnt zu entstehen.
In Folge des ersten Weltkrieges kommt es am 09.11.1918 zur Staatsumwälzung in Sachsen, welche sich auch auf die sächsische Polizei auswirkt. Die "Landessicherheitspolizei" entsteht im September 1919 und besteht ihre erste Bewährungsprobe beim Kapp-Putsch am 15.03.1920. Mit Wirkung vom 22.09.1920 wird die Landessicherheitspolizei aufgelöst und durch die "Landespolizei" ersetzt. Die kommunalen Polizeiämter der Städte Leipzig, Chemnitz und Plauen werden am 01.10.1922 verstaatlicht. Am 26.09.1923 wird über Sachsen der Ausnahmezustand verhängt. Bis zu dessen Aufhebung am 01.05.1924 untersteht die Polizei dem militärischen Befehlshaber Generalleutnant Müller.
Nach Kriegsende am 08.05.1945 brechen vorhandene Polizeistrukturen zusammen. Hoheitsrechte gehen zunächst an die Besatzungsmächte über. Polizeiliche Aufgaben werden in Sachsen durch Befehle der Sowjetischen Militär-Administratur (SMAD) geregelt.
Am 30.06.1946 wird nach dem SMAD-Befehl Nr. 212 die "Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI)" gegründet, in die die vorhandenen polizeilichen Strukturen eingegliedert werden.
Mit dem 03.10.1990, dem Tag der Deutschen Einheit und unter Vorziehen des Gesetzes über die Neuschaffung der Länder auf dem Territorium der ehemaligen DDR, entsteht mit dem genannten Datum auch der "Freistaat Sachsen". Dies hat auch die Neugründung der "Landespolizei" entsprechend dem föderalen System der Bundesrepublik zur Folge. | ![]() |